468 Ergebnisse für: 30.07.2009
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§§ 21, 55 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=21,55
§§ 21, 55 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 814 ZPO Öffentliche Versteigerung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=814
(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen.*) (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des
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Abwrackprämie - Geld kassieren - Stiftung Warentest
http://www.test.de/Abwrackpraemie-Geld-kassieren-1794114-0/
Eine Abwrackprämie für Heizkessel hat das Bundesland Sachsen eingeführt. Das Land bezuschusst den Austausch eines alten Kessels mit 1 250 Euro....
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§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.
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§§ 91 bis 107 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=91-107
§§ 91 bis 107 ZPO Zivilprozessordnung
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DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V. - Statistik
https://web.archive.org/web/20120106201624/http://www.dfb.de/index.php?id=504303&spielid=29&action=schema&teama=Deutschland&team
Keine Beschreibung vorhanden.
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DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V. - Statistik
https://web.archive.org/web/20120106201624/http://www.dfb.de/index.php?id=504303&spielid=29&action=schema&teama=Deutschland&teamb=Schottland
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 JVEG Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/JVEG/4.html
(1) 1 Die Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, wenn der Berechtigte oder die Staatskasse...
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§§ 894, 895 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=894,895
§§ 894, 895 ZPO Zivilprozessordnung
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§§ 104 bis 113 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=104%E2%80%93113
§§ 104 bis 113 BGB Bürgerliches Gesetzbuch