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Änderungen SvEV Sozialversicherungsentgeltverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/7566/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 19 MuSchG Mutterschaftsgeld Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=19
(1) Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
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Category:Campanula cochleariifolia – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Campanula_cochleariifolia?uselang=de
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Category:Wolfhagen (Hesse) – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Wolfhagen_(Hesse)?uselang=de
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Quellendorf bleibt hetero - taz.de
http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?ressort=in&dig=1998/12/01/a0058&cHash=59acb8fe81
■ Eine Gemeinde in Sachsen-Anhalt hat ihre Bürgermeisterin abgesetzt, weil die transsexuell ist. Die Abgewählte will dagegen klagen
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Scheller, Immanuel Johann Gerhard
https://web.archive.org/web/20180821210913/http://www.richardwolf.de/latein/scheller.htm
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§ 125 VAG Sicherungsvermögen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=125
(1) Der Vorstand eines Erstversicherungsunternehmens hat schon im Laufe des Geschäftsjahres Beträge in solcher Höhe dem Sicherungsvermögen zuzuführen und vorschriftsmäßig anzulegen, wie es dem voraussichtlichen
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§ 206 VVG Kündigung des Versicherers Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=206
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-,
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Scheller, Immanuel Johann Gerhard
http://www.richardwolf.de/latein/scheller.htm
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§ 233 VAG Regulierte Pensionskassen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=233
(1) Pensionskassen können mit Genehmigung der Bundesanstalt reguliert werden (regulierte Pensionskassen). Den Antrag, reguliert zu werden, können stellen 1. Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, wenn a)