182 Ergebnisse für: 89c
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Elektronischer Rechtsverkehr : Verwaltung : Digitales Österreich
https://web.archive.org/web/20090416044523/http://www.bka.gv.at/site/6351/default.aspx
Web-Portal der Plattform Digitales Österreich, IKT-Strategie des Bundes
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§ 49 StGB Besondere gesetzliche Milderungsgründe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/49.html
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger...
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/307.html
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen...
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§ 66 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=261
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes
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BKA - Politisch motivierte Kriminalität
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 316c StGB Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/316c.html
(1) 1 Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer 1. Gewalt anwendet oder die EntschluÃfreiheit einer Person angreift oder sonstige...
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§ 316c StGB Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/316c.html
(1) 1 Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer 1. Gewalt anwendet oder die EntschluÃfreiheit einer Person angreift oder sonstige...
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JGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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JGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/
Keine Beschreibung vorhanden.