593 Ergebnisse für: Pfandrecht
-
§ 1236 BGB Versteigerungsort - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1236.html
1 Die Versteigerung hat an dem Orte zu erfolgen, an dem das Pfand aufbewahrt wird. 2 Ist von einer Versteigerung an dem Aufbewahrungsort ein angemessener...
-
§ 592 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__592.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Heilfron, Eduard Lehrbuch des bürgerlichen Rechts auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbu
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22150934%22
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1281.html
1 Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2 Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich...
-
§ 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1282.html
(1) 1 Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur...
-
§ 1240 BGB Gold- und Silbersachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1240.html
(1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der...
-
§ 1235 BGB Ãffentliche Versteigerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1235.html
(1) Der Verkauf des Pfandes ist im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken. (2) Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so findet die Vorschrift...
-
-
§ 1245 BGB Abweichende Vereinbarungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1245.html
(1) 1 Der Eigentümer und der Pfandgläubiger können eine von den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs vereinbaren. 2 Steht...
-
§ 1210 BGB Umfang der Haftung des Pfandes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1210.html
(1) 1 Das Pfand haftet für die Forderung in deren jeweiligem Bestand, insbesondere auch für Zinsen und Vertragsstrafen. 2 Ist der persönliche Schuldner...