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Rechtsverkehr310 Ergebnisse für: Rechtsverkehrs
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RIS - BuLVwG-Eingabengebührverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 28.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009065
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§ 191a GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=191a
(1) Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und
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§ 341 StPO Form und Frist - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/341.html
(1) Die Revision muà bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder...
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§ 78c StGB Unterbrechung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=78c
(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, 2. jede richterliche
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§ 267 StGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
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§ 267 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
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§ 371a ZPO Beweiskraft elektronischer Dokumente Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=371a
(1) Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer
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§§ 71 bis 78 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=71-78
§§ 71 bis 78 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 250 StPO Grundsatz der persönlichen Vernehmung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stpo/250.html
1 Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. 2 Die Vernehmung darf nicht durch...
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§ 697 ZPO Einleitung des Streitverfahrens - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/697.html
(1) 1 Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei...