1,730 Ergebnisse für: Schulpflicht
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Artikel & Essays - Institut für soziale Dreigliederung
http://www.dreigliederung.de/essays/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule — Niedersächsische Landesschulbehörde
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schu
Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule - § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
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Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule — Niedersächsische Landesschulbehörde
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schule
Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule - § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
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SchulG Berlin - § 42 Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht - Schulgesetz Berlin | Schulgesetz und Schulverordnungen
http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-iv-schulpflicht/sect-42-beginn-und-dauer-der-allgemeinen-schulpflicht.php
Berliner Schulrecht - aktuelle Rechtsvorschriften / Änderungen: Schulgesetz Berlin, Grundschuleverordnung (GsVO), Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO), Gymnasiale Oberstufen Verordnung (VO-GO), Verordnung über die Aufnahme an Schulen besonderer…
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Berufseinstieg.co.de - Ihr Berufseinstieg Shop
http://www.berufseinstieg.co.de
Los geht´s - Mein Berufseinstieg, Persönlichkeitsmerkmale und Berufseinstieg. Die Bewältigung der Berufsanforderung durch individuelle und soziale Ressourcen als Buch von Karin Berger, Wie bedeutend ist ein Auslandsaufenthalt während des Studiums für den…
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"Lehrkräfte sind gut beraten, demonstrationsfreudige Schüler ernst zu nehmen"
https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=10135
wissen.leben - Die WWU Münster - eine renommierte Hochschule in einer sympathischen Stadt.
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SchulG Berlin - § 42 Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht - Schulgesetz Berlin | Schulgesetz und Schulverordnungen
http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-iv-schulpflicht/sect-42-beginn-und-dauer-der-allgemeinen-schulpflicht.p
Berliner Schulrecht - aktuelle Rechtsvorschriften / Änderungen: Schulgesetz Berlin, Grundschuleverordnung (GsVO), Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO), Gymnasiale Oberstufen Verordnung (VO-GO), Verordnung über die Aufnahme an Schulen besonderer…
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Landesrecht BW SchG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 | gültig ab: 24.12.1997
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2euo/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=765A64C516CB36D055B2AC40BC0915F4.jpa5?doc.hl
Recherche juristischer Informationen
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht ist verfassungsgemäß
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/10/rk20141015_2bvr092014.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schulverweigerer: Kinder der "Gemeinde Gottes" müssen zur Schule - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schulverweigerer-kinder-der-gemeinde-gottes-muessen-zur-schule-a-664272.html
Erneut kassieren christliche Schul-Boykotteure eine Niederlage. In Baden-Württemberg will ein religiöses Paar seine Söhne zu Hause unterrichten, um sie vor "schädlichen Einflüssen" zu bewahren - zu Unrecht, entschieden nun Stuttgarter Verwaltungsrichter.