Meintest du:
Vermögensabgabe98 Ergebnisse für: Vermögensabgaben
-
§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
-
§ 9 KraftStG 2002 Steuersatz Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=9
(1) Die Jahressteuer beträgt für 1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR; 2. Personenkraftwagen a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zu- lassung
-
§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ustg&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
-
§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10c-10i
§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
-
-
§ 18 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=18
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
-
§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden
-
§§ 22 bis 23 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=22-23
§§ 22 bis 23 EStG Einkommensteuergesetz
-
§ 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=39
(1) Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet (§ 39a Absatz 1 und 4, § 39e Absatz 1 in Verbindung mit § 39e Absatz 4 Satz 1 und nach § 39e Absatz 8).
-
§ 13 ErbStG Steuerbefreiungen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=13
(1) Steuerfrei bleiben 1. a) Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41.000 Euro nicht übersteigt, b) andere bewegliche körperliche