746 Ergebnisse für: Werkvertrag
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jura-basic (Lexikon: Kaufvertrag Forderungskauf) - Grundwissen
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=2&art=6&find=Kaufvertrag_Forderungskauf
Keine Beschreibung vorhanden.
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USP: Neue Selbstständige
https://web.archive.org/web/20150218142028/https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html
USP.gv.at – Unternehmensserviceportal
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Geschäftsbesorgungsvertrag
http://www.unternehmenswelt.de/geschaeftsbesorgungsvertrag.html
Details zum Geschäftsbesorgungsvertrag für Gründer und Unternehmer kostenlos sofort online verfügbar.
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Dienstvertrag verlangt mehr als nur Mühe | anwalt24.de
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/dienstvertrag-verlangt-mehr-als-nur-muehe
Der Dienstvertrag gilt als der beliebteste Vertragstyp der IT-Branche. Der Vertrag verlangt nach BGB nur ein Bemühen. Deutlich wird das beim Arztvertrag. Der Arzt schuldet dem Patienten mit seinen vertraglichen Leistungen nicht den Erfolg „Gesundheit“,…
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Risiko Scheinselbständigkeit
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Einstellung-von-Arbeitnehmern/Werkvertr%C3%A4ge-und-Arbeit
Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen muss auf die Abgrenzung ?zur ?eigenen Belegschaft geachtet werden. Das Risiko heißt Scheinselbständigkeit. ?
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§ 462 BGB a.F. - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/462.html
Wegen eines Mangels, den der Verkäufer nach den Vorschriften der §§ 459 , 460 zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung)...
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§ 381 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/381.html
(1) Die in diesem Abschnitte für den Kauf von Waren getroffenen Vorschriften gelten auch für den Kauf von Wertpapieren. (2) Sie finden auch auf einen...
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Aarberg Inventar von Peter Bucher, Alt-Schaffner zu Frienisberg, an den neuen Schaffner des Spitals, Vinzenz Dachselhofer, übergebenen Hausrates und Viehes zu Frienisberg, auf dem Werdhof und am See., 1551.10.11 (Archiveinheit)
http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=23094
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=634a
(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs-
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Risiko Scheinselbständigkeit
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Einstellung-von-Arbeitnehmern/Werkvertr%C3%A4ge-und-Arbeitnehmer%C3%BCberlassung/
Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen muss auf die Abgrenzung zur eigenen Belegschaft geachtet werden. Das Risiko heißt Scheinselbständigkeit.