2,306 Ergebnisse für: abgabenordnung
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LPartStAnpG Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Anpassung+steuerlicher+Regelungen+an+die+Rechtsprechung+des+Bundesverfassungsgerichts&f
LPartStAnpG Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
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§ 284 AO Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=284
(1) Der Vollstreckungsschuldner muss der Vollstreckungsbehörde auf deren Verlangen für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erteilen, wenn er die Forderung nicht
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§ 357 AO Einlegung des Einspruchs Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=357
(1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht. (2) Der Einspruch ist
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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§ 72a AO Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=72a
(1) Der Hersteller von Programmen im Sinne des § 87c haftet, soweit die Daten infolge einer Verletzung seiner Pflichten nach § 87c unrichtig oder unvollständig verarbeitet und dadurch Steuern verkürzt oder zu Unrecht steuerliche
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§ 200 AO Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=200
(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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§ 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=110
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb
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MEG I Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Erstes+Gesetz+zum+Abbau+b%C3%BCrokratischer+Hemmnisse+insbesondere+in+der+mittelst%C3%A4ndischen+W
MEG I Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
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§ 52 AO Gemeinnützige Zwecke - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AO/52.html
(1) 1 Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder...