74 Ergebnisse für: gerichtsstands
-
BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+143,+199
Informationen zu BGHZ 143, 199: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
-
ÜbernRLUG Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=%C3%9Cbernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz&f=1
ÜbernRLUG Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
-
§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
-
§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der