6,133 Ergebnisse für: ordnungswidrigkeiten
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§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=49
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über 1. das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2, 2. die
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§ 110 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=110
(1) Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht für einen Vermögensschaden, der durch eine Verfolgungsmaßnahme im Bußgeldverfahren verursacht worden ist (§ 8 des Gesetzes über die Entschädigung für
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§ 28 AEG Ordnungswidrigkeiten Allgemeines Eisenbahngesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1752/a25147.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 1a. ohne Unternehmensgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Satz 1
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§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
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OWiG - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html#BJNR004810968BJNG000141309
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=4
(1) Bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die auf Grund von Vorschriften begangen worden sind, die in den Vollzug des Bundes nach § 1 Nummer 3 fallen, gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gesetzes über
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§ 109 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=109
(1) Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung 1. des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder 2. des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist im Verfahren nach § 62 aufgehoben,
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§ 108a OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=108a
(1) Stellt die Staatsanwaltschaft nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid das Verfahren ein, bevor sie die Akten dem Gericht vorlegt, so trifft sie die Entscheidungen nach § 467a Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung. (2) Gegen die
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§ 21 HeimG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/heimg/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 87 VwVfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__87.html
Keine Beschreibung vorhanden.