83 Ergebnisse für: pauswg
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Artikel 1 PAuswGuPassGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes Gesetz zur Änderung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+970&a=1
Das Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der
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Artikel 116 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder
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Polizeiliche Kriminalstatistik April 2017
http://www.geldwaeschecompliance.de/polizeiliche-kriminalstatistik-april-2017.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 PAuswGuPassGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes Gesetz zur Änderung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+970&a=1
Das Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der
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Prüfziffern: Deutscher Personalausweis
http://www.pruefziffernberechnung.de/P/Personalausweis-DE.shtml
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 87a AO Elektronische Kommunikation Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=87a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den
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„Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich? - doktorandenforum.de
https://doktorandenforum.de/board/viewtopic.php?t=5010
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGVerhG Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zu+bereichsspezifischen+Regelungen+der+Gesichtsverh%C3%BCllung+und+zur+%C3%84nderung+weiterer+dienstrechtlicher+Vorschriften&f=1
BGVerhG Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
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Vorstellung der Mitglieder - Bankenverband
https://bankenverband.de/fachthemen/digitalbanking/vorstellung-der-mitglieder/
Mitglieder im Bankenverband sind rund 200 Banken sowie elf Landesverbände und darüber hinaus außerordentliche Mitlgieder. Unter diesen außerordentlichen Mitgliedern befinden sich einige aus dem Bereich der FinTechs: