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Strafprozessordnung1,457 Ergebnisse für: strafprozeßordnung
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§ 101b StPO Statistische Erfassung; Berichtspflichten Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stpo&a=101b
(1) Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach den
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§ 66 StPO Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=66
(1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom
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§ 45 StPO Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=45
(1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses bei dem Gericht zu stellen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn der Antrag rechtzeitig
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§ 217 StPO Ladungsfrist Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=217
(1) Zwischen der Zustellung der Ladung (§ 216) und dem Tag der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen. (2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Angeklagte bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache die
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§ 127 StPO Vorläufige Festnahme Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
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§ 314 StPO Form und Frist Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=314
(1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. (2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des
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§ 41a StPO (aufgehoben) Strafprozeßordnung
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§ 275 StPO Absetzungsfrist und Form des Urteils Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=275
(1) Ist das Urteil mit den Gründen nicht bereits vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es unverzüglich zu den Akten zu bringen. Dies muß spätestens fünf Wochen nach der Verkündung geschehen; diese
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§ 145a StPO Zustellungen an den Verteidiger Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=145a
(1) Der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger gelten als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. (2) Eine Ladung des
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§ 356a StPO Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=356a
Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es insoweit auf Antrag das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass