223 Ergebnisse für: ändg
-
§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=2
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der
-
§ 4 PostG Begriffsbestimmungen Postgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/2562/a36660.htm
Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen 1. Postdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind folgende gewerbsmäßig erbrachte Dienstleistungen a) die Beförderung von Briefsendungen, b) die Beförderung von
-
§§ 106 bis 108 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=106-108
§§ 106 bis 108 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
-
§ 89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=89a
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211
-
§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=2
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der
-
§ 66 SGB V Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=66
Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die
-
§ 65 SGB V Auswertung der Modellvorhaben Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=65
Die Krankenkassen oder ihre Verbände haben eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder Abs. 2 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen
-
Pressemitteilungen - Gemeinsamer Bundesausschuss
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/532/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Geld-Fuers-Nichtstun.de - Ihr Geld Fuers Nichtstun Shop
http://www.geld-fuers-nichtstun.de
Hartz IV - Alles, was Sie wissen müssen, Wenn arme Leute sich nicht mehr fügen...!, Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XII, Hilfe - Ich bin pleite! Letzte Rettung Pfandleiher - Geheimes Doppelleben, Langzeit-Krank, wer zahlt? als eBook Download…
-
Landtag Rheinland-Pfalz - Liste der Abkürzungen
http://www.landtag.rlp.de/systemstatic/landtag/abkuerzungen.html
Keine Beschreibung vorhanden.