703 Ergebnisse für: 12.05.2017
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Rudolf-Tonn-Stadion, Schwechat (Österreich)
http://www.weltfussball.de/spielorte/rudolf-tonn-stadion-schwechat/
Rudolf-Tonn-Stadion, Schwechat (Österreich)
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§ 4 RDGEG Vergütung der registrierten Personen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDGEG/4.html
(1) 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt für die Vergütung der Rentenberaterinnen und Rentenberater (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2...
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§ 2 RDV Nachweis der theoretischen Sachkunde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDV/2.html
(1) 1 In den Bereichen Inkassodienstleistungen und Rentenberatung wird die nach § 12 Abs. 3 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderliche...
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§ 50 BRAO Handakten Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BRAO&a=50
(1) Der Rechtsanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. Er hat die Handakten für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt
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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, Urheberrecht — Institut für Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht
http://www.ipvr.uni-kiel.de/de/ls_schack
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 47 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=47
Das Amt des Notars erlischt durch 1. Entlassung aus dem Amt (§ 48), 2. Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, 3. vorübergehende Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c), 4. bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer
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§ 9 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=9
(1) Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare dürfen sich nur mit am selben Amtssitz bestellten Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäftsräume haben. Die Landesregierungen oder
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Am Samstag 15 Stolpersteine für Alsbach
http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/alsbach-haehnlein/am-samstag-15-stolpersteine-fuer-alsbach_17883060.htm
(steh). Der Arbeitskreis Stolpersteine Alsbach lädt für Samstag, 13. Mai, zur Verlegung von 15 Steinen zur Erinnerung an jüdische Mitbürger. Treffpunkt ist um 13 …
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§ 7 PAO Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAO&a=7
(1) Die Bewerberin oder der Bewerber muß nach dem Erwerb der technischen Befähigung mindestens 34 Monate lang im Inland auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgebildet worden sein, und zwar wenigstens 26 Monate bei einem Patentanwalt
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/762/76270.html
Keine Beschreibung vorhanden.