107 Ergebnisse für: 13.11.2001
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PRO BAHN Mitteldeutschland
https://web.archive.org/web/20130714024329/http://www.pro-bahn.de/mitteldeutschland/archiv/akt-01-4.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Meine Internetseite - by siteworld Homepage Baukasten
http://www.startgutschriften-arge.de
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=16
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt
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§ 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVZO&a=41
(1) Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander
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§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fzv&a=16
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt
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Meine Internetseite - by siteworld Homepage Baukasten
http://www.startgutschriften-arge.de/
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§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem-
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Zitierungen von Postpersonalrechtsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6077/v0.htm
Zitierungen von PostPersRG Postpersonalrechtsgesetz
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§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem-
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BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+117,+1
Informationen zu BGHZ 117, 1: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...