593 Ergebnisse für: Pfandrecht
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§ 1233 BGB Ausführung des Verkaufs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1233.html
(1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken. (2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen...
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§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1204.html
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu...
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§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1204.html
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu...
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§ 1211 BGB Einreden des Verpfänders - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html
(1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...
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§ 1274 BGB Bestellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1274.html
(1) 1 Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Ãbertragung des Rechts geltenden Vorschriften. 2 Ist zur Ãbertragung des Rechts...
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§ 1 OASG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/oasg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1242 BGB Wirkungen der rechtmäÃigen VeräuÃerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1242.html
(1) 1 Durch die rechtmäÃige VeräuÃerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2...
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§ 1223 BGB Rückgabepflicht; Einlösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1223.html
(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des...
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§ 1251 BGB Wirkung des Pfandrechtsübergangs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1251.html
(1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1 Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue...
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RIS - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 1101 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12018830
Keine Beschreibung vorhanden.