299 Ergebnisse für: Seehandel
-
§ 514 HGB Bord- und Übernahmekonnossement Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=hgb&a=514
(1) Das Konnossement ist auszustellen, sobald der Verfrachter das Gut übernommen hat. Durch das Konnossement bestätigt der Verfrachter den Empfang des Gutes und verpflichtet sich, es zum Bestimmungsort zu befördern und dem aus dem
-
§ 1237 BGB Ãffentliche Bekanntmachung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1237.html
1 Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekannt zu machen. 2 Der Eigentümer und Dritte, denen Rechte an...
-
Die erste deutsche Bundesflotte
http://www.marine.de/portal/poc/marine?uri=ci:bw.mar.ueberuns.geschichte.anfaenge.bundesflotte
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
§ 373 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/373.html
(1) Ist der Käufer mit der Annahme der Ware im Verzuge, so kann der Verkäufer die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus...
-
§ 934 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/934.html
Gehört eine nach § 931 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber, wenn der VeräuÃerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der...
-
§ 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1234.html
(1) 1 Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll....
-
"Hanse" - Seekriegsführung
https://web.archive.org/web/20091216015930/http://www.bernhardkeller.de/Projekte/_Die_deutsche_Hanse_/_Hanse__-_Inhalt/_Hanse__-
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 934 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/934.html
Gehört eine nach § 931 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber, wenn der VeräuÃerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der...
-