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§ 17 BauGB Geltungsdauer der Veränderungssperre Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=17
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde
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§ 9 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html
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§ 7 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__7.html
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§ 29 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__29.html
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§ 63 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__63.html
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§ 2a BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2a.html
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§ 24 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__24.html
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§ 17 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__17.html
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§ 55 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__55.html
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§ 18 BauGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__18.html
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