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Heizung zu welchen Uhrzeiten? Nachtabsenkung der Heizung Mietrecht
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa1.htm
Ausführliche Infos zur Frage: Heizung zu welchen Uhrzeiten? --> Nachtabsenkung der Heizung Thema: Mietrecht
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§ 311a BGB Leistungshindernis bei Vertragsschluss Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311a
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt. (2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz
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BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+73,+97
Informationen zu BVerwGE 73, 97: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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§§ 441, 638 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=441,638
§§ 441, 638 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=42
(1) Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um 1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu
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§ 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=42
(1) Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um 1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu
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§ 43a SGB 2 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__43a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 89 BewG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__89.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=280
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz
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§ 6 SGB 11 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.