8,317 Ergebnisse für: selbständig
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Prof. em. Dr. Helmut G. Walther
http://www.histinst.uni-jena.de/Bereiche/Emeriti/Prof_+em_+Dr_+Helmut+G_+Walther-p-2360.html
Historisches Institut der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Fürstengraben 13, 07743 Jena, Informationen zu Studienangeboten, Forschungsinhalten, Lehrstühlen, Mitarbeitern und der Geschichte des Instituts, Prof. em. Dr. Helmut G. Walther
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§ 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_vi&a=6
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden
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Bundesministerium der Finanzen: Generationenvertrag
https://web.archive.org/web/20090807134344/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39824/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/G/0
Der Generationenvertrag bezeichnet ein Umlageverfahren zur Finanzierung der gesetzlichen Rente: Die (i.d.R.--in der Regel nicht selbständig) arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Rentner von...
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Weicht | Gemeinde Jengen
https://www.jengen.de/jengen-umgebung/geschichte/weicht/
Keine Beschreibung vorhanden.
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» Kunstarchiv Beeskow macht sich selbständig - FREUNDE SCHLOSS BIESDORF e. V.
http://www.stiftung-schloss-biesdorf.de/aktuell/kunstarchiv-beeskow-macht-sich-selbstaendig/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 GPSG Anwendungsbereich Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gpsg&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Dieses Gesetz gilt nicht für das Inverkehrbringen und Ausstellen gebrauchter Produkte, die
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lexexakt - Rechtslexikon Gewerbe
http://www.lexexakt.de/glossar/gewerbe.php
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Die Gemeinde Kulpin - Amt Lauenburgische Seen
http://www.amt-lauenburgische-seen.de/index.php/die-gemeinde-kulpin.html
Die Gemeinde Kulpin
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§ 117 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=117
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Gewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreibt oder 2. entgegen § 51 oder § 51d die Ausbildungsbezeichnung "Meister/Meisterin" führt.