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Spitzenorganisation289 Ergebnisse für: spitzenorganisationen
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BBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 92 SGB V Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=92
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten;
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Die Mitglieder des Rundfunkrats | Der Rundfunkrat der Deutschen Welle | DW | 12.04.2019
http://www.dw.de/der-rundfunkrat/a-305442
Der Rundfunkrat vertritt - laut § 32 des DW-Gesetzes - die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er wählt den Intendanten und berät diesen in Programmangelegenheiten.
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BBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Die Mitglieder des Rundfunkrats | Der Rundfunkrat der Deutschen Welle | DW | 12.04.2019
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,305442,00.html
Der Rundfunkrat vertritt - laut § 32 des DW-Gesetzes - die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er wählt den Intendanten und berät diesen in Programmangelegenheiten.
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§ 20h SGB V Förderung der Selbsthilfe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/20h.html
(1) 1 Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation...
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Die Mitglieder des Rundfunkrats | Der Rundfunkrat der Deutschen Welle | DW | 12.04.2019
http://www.dw.de/der-rundfunkrat/a-305442-1
Der Rundfunkrat vertritt - laut § 32 des DW-Gesetzes - die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er wählt den Intendanten und berät diesen in Programmangelegenheiten.
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Die Mitglieder des Rundfunkrats | Der Rundfunkrat der Deutschen Welle | DW | 12.04.2019
http://www.dw.com/de/die-mitglieder-des-rundfunkrats/a-305442
Der Rundfunkrat vertritt - laut § 32 des DW-Gesetzes - die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er wählt den Intendanten und berät diesen in Programmangelegenheiten.
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BBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html#BJNR016010009BJNE007802311
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