1,938 Ergebnisse für: stvo
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§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=46
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen 1. von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2); 2. vom Verbot, eine
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§ 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=45
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht
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§ 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=29
(1) (aufgehoben) (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den
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§ 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=45
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht
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§ 21a StVO Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=21a
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für 1.
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Fassung § 8 9. StVOAusnV a.F. bis 01.12.2010 (geändert durch Artikel 1 V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1624)
http://www.buzer.de/gesetz/6594/al25474-0.htm
Text § 8 9. StVOAusnV a.F. 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in der Fassung vom 01.12.2010 (geändert durch Artikel 1 V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1624)
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OLG Hamm Beschluss vom 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95 - Zur Beendigung eines Streckenverbots durch Verkehrszeichen
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot05.php
OLG Hamm - Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot endet erst an einem gem. § 41 II Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278
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OLG Köln Urteil vom 11.10.2002 - 3 U 26/02 - Das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verletzt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf gerader, regennasser Landstraße schneller als 40 km/h fährt
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Sichtfahrgebot05.php
OLG Köln - Das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verletzt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf gerader, regennasser Landstraße schneller als 40 km/h fährt
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StVO - Einzelnorm
http://wayback.archive.org/web/20130201163348/http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=23
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem