8,265 Ergebnisse für: versicherte
-
§§ 34 bis 37, 40, 42, 236 bis 238 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=34-37,40,42,236-238
§§ 34 bis 37, 40, 42, 236 bis 238 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
-
LG Dortmund, Urteil vom 15.09.2011 - 2 O 139/11 - openJur
http://openjur.de/u/450881.html
Die Freiwilligkeit einer Gesundheitsschädigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Versicherte in Erkennung seiner Gefährdung zum Selbstschutz in eine psychiatrische Klinik begeben hat, w ...
-
§ 74 SGB V Stufenweise Wiedereingliederung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=74
Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das
-
Risikokalkulation: Warum es nicht die beste Police für alle gibt
http://www.handelsblatt.com/finanzen/ratgeber/versicherung/risikokalkulation-warum-es-nicht-die-beste-police-fuer-alle-gibt/4167452.html
Tausende Versicherte, eine Police? So einfach ist das in der Versicherungsbranche leider nicht. Schließlich ist das Risiko, gegen das sich Kunden versichern, stets individuell unterschiedlich.
-
Fassung § 236b SGB VI a.F. bis 01.07.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+VI+01.07.2014&a=236b
Text § 236b (neu) SGB VI a.F. in der Fassung vom 01.07.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787)
-
IKK Nordrhein und Signal Iduna IKK vor Fusion | RP ONLINE
https://web.archive.org/web/20100518112714/http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/ikk-nordrhein-und-signal-iduna-ikk-vor-fusion-1.75328
Zwei groÃe Handwerker-Krankenkassen wollen sich zusammenschlieÃen. Der Verwaltungsrat der IKK Nordrhein (520Â 000 Versicherte) stimmte nun nach langen Verhandlungen der Fusion mit der Signal Iduna IKK (1,14 Millionen Versicherte) zu. Der Verwaltungsrat…
-
BKK Dachverband – Interessenverband der Betriebskrankenkassen - Startseite
http://www.bkk.de/
Der BKK Dachverband e.V. vertritt politisch und fachlich die Interessen der betrieblichen Krankenversicherungen. Verbandsmitglieder sind aktuell 78 Betriebskrankenkassen (BKK) sowie vier BKK Landesverbände, die 9 Millionen Versicherte vertreten.
-
§ 10 SGB VI Persönliche Voraussetzungen Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=10
(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, 1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert
-
Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung | Verbraucherzentrale NRW
http://www.vz-nrw.de/Zusatzversicherungen-zur-gesetzlichen-Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Seitdem werden Versicherte von ihrer Kasse verstärkt mit zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus und vielen weiteren Extras umworben.
-
Satzung - BKK Landesverband Süd
https://www.bkk-sued.de/ueber-uns/satzung.html
Der BKK Landesverband Süd ist die gesundheitspolitische Interessensvertretung der Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg und Hessen und bringt zukunftsweisende Versorgungskonzepte für deren Versicherte auf den Weg.