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Versicherungsverträge242 Ergebnisse für: versicherungsverträgen
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§ 7 AltZertG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__7.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
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§ 16 InvStG Investmenterträge Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=16
(1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind 1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11, 2. Vorabpauschalen nach § 18 und 3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.
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§ 169 VVG Rückkaufswert - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/169.html
(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch...
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creditPass Servicebereich
https://web.archive.org/web/20100126102709/http://creditpass.de/service/faq.cfm
creditPass FAQ
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Vergleichsportal Check24 muss Kunden besser aufklären | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vergleichsportal-Check24-muss-Kunden-besser-aufklaeren-3265825.html
Preisvergleichsportale im Internet boomen. Was viele nicht wissen: die Portale kassieren Provisionen von den Firmen, deren Produkte sie vermitteln. Das Münchner Landgericht spricht nun ein Urteil mit Signalwirkung.
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§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
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§ 156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=156
(1) Versicherungsunternehmen, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. § 141 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt
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Artikel 6 LVRG Änderung der Mindestzuführungsverordnung Lebensversicherungsreformgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+1330&a=6
Die Mindestzuführungsverordnung vom 4. April 2008 (BGBl. I S. 690) wird wie folgt geändert 1. § 1 wird wie folgt gefasst „§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Lebensversicherungsunternehmen mit Ausnahme
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Artikel 6 LVRG Änderung der Mindestzuführungsverordnung Lebensversicherungsreformgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+1330&a=6
Die Mindestzuführungsverordnung vom 4. April 2008 (BGBl. I S. 690) wird wie folgt geändert 1. § 1 wird wie folgt gefasst „§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Lebensversicherungsunternehmen mit Ausnahme