223 Ergebnisse für: ändg
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Dr. Wolfgang Brandstetter, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?83295
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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eve&rave Münster e.V. – Drogenprävention & Technokultur
http://www.eve-rave.org/
Drogenprävention und Technokultur seit 1996. Eve&rave Münster e.V. bietet Informationen und Beratung zu berauschenden und leistungssteigernden Substanzen.
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§ 74 SGB V Stufenweise Wiedereingliederung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=74
Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das
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§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
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§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
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BSG, Urteil vom 30. 3. 2006 – B 10 EG 5/05 R
http://lexetius.com/2006,1114
Volltext von BSG, Urteil vom 30. 3. 2006 – B 10 EG 5/05 R
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eve&rave Münster e.V. – Kunst in der Technoszene
https://www.eve-rave.org/techno/techno-archiv/kunst/
In unserer Rubrik "Techno" möchten wir einen Einblick in die Technokultur sowie Tips für Partybesucher und Veranstalter geben. Hier unser kleines Techno-Archiv zum Thema Kunst in der Technoszene.
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=261
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes
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Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+434&a=2
(1) Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2409) geändert worden ist, wird wie folgt