354 Ergebnisse für: Schuldrechts
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/634a.html
(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der...
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§ 434 BGB Sachmangel - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist,...
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§ 434 BGB Sachmangel - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist,...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 305 BGB Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/305.html
(1) 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der...
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§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html
(1) 1 Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2 Dies gilt...
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Art 229 § 5 EGBGB - Einzelnorm
http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/art_229__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 139 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/139.html
(1) Ist im Gesellschaftsvertrage bestimmt, daà im Falle des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt werden soll, so kann...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...