10,610 Ergebnisse für: Vergütung
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§ 63 InsO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__63.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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"Aufwand für Wahlbeisitzer vergüten" - noe.ORF.at
http://noe.orf.at/news/stories/2786190
Im Oktober sind nicht nur die Wähler noch einmal gefordert, sondern auch etwa 50.000 Wahlbeisitzer. Weil sie durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in ein schlechtes Licht gerückt wurden, werden Reformideen diskutiert - darunter eine…
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Gesetzeslücke: Amazon beschäftigt massenhaft Arbeitslose ohne Vergütung - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,800166,00.html
Eine Gesetzeslücke macht es möglich: Amazon beschäftigt nach Informationen des SPIEGEL Tausende Arbeitslose, die zuvor eine sogenannte "Maßnahme zur Aktivierung und berufliche Eingliederung" absolvieren müssen. Die Arbeitsagentur spricht von einem Fehler,…
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§ 33 EEG Marktintegrationsmodell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2012&a=33
(1) Die Vergütung nach § 32 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, ist für Strom aus Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt in jedem
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Deutscher Bundestag - Kontroverse um Urheberrechte
http://www.bundestag.de/presse/hib/201602/-/408632
Berlin: (hib/PST) Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Vergütung geistigen Eigentums sind unterschiedliche Interessen deutlich zutage getreten. Gegenstand war der Entwurf eines Bundesgesetzes (18/7223), mit dem eine Richtlinie der EU…
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Deutscher Bundestag - Gegensätzliche Interessen bei der Urhebervergütung
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw07-pa-recht-verwertungsgesellschaft/404978
Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) zur Vergütung geistigen Eigentums sind am Mittwoch, 17. Februar 2016, unterschiedliche Interessen deutlich zutage getreten. Gegenstand war der…
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InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InstitutsVergV&f=1
InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung
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Revision von Inkasso vom Fr., 08.02.2013 - 12:00 • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/8617/inkasso-v7.html
Lexikon Online ᐅRevision von Inkasso vom Fr., 08.02.2013 - 12:00: Einzug von Forderungen, v.a. von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und…
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InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InstitutsVergV+2013&f=1
InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung
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BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90 - Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer im Angestelltenverhältnis; Rechtsunwirksamkeit einer Vergütung nach Jahreswochenstunden wegen Verstoßes gegen § 134 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Übliche Vergütung; Höhe der tariflichen Vergütung als übliche Vergütung; Geltung tariflicher Verfallklauseln zwischen nicht Tarifgebundenen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
https://www.jurion.de/Urteile/BAG/1990-09-26/5-AZR-112_90
Keine Beschreibung vorhanden.