1,401 Ergebnisse für: achtes
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brett kassieren - Google-Suche
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Der Weg zum Glück/Silberbauer – Karl-May-Wiki
http://www.karl-may-wiki.de/index.php/Der_Weg_zum_Gl%C3%BCck/Silberbauer
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§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem
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§ 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=5
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. (2) Der Wahl
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§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=36
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen
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§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=65
(1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben werden 1. mit der Einwilligung dessen, der die
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§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8a
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz
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§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8b
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine
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§ 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=74
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger 1. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante
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§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=35a
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am