486 Ergebnisse für: bundesteilhabegesetz
-
§ 20 SGB VI Anspruch Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=20
(1) Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die 1. von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder
-
§§ 35, 39 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=35,39
§§ 35, 39 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
-
Startseite
http://www.bar-frankfurt.de
Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der BAR, darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden.
-
§§ 122 bis 126 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=122-126
§§ 122 bis 126 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
-
§ 3a KraftStG 2002 Vergünstigungen für Schwerbehinderte Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=3a
(1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die
-
Home - Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.
http://www.lcv-oldenburg.de/
Auf den Seiten des LCV Oldenburg finden Sie alle Angebote der Caritas im Oldenburger Land.
-
Mehr Leistungen für Menschen mit Handicap - Deutschland - Badische Zeitung
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/mehr-leistungen-fuer-menschen-mit-handicap--108702175.html
Bundesregierung bereitet ein Teilhabegesetz vor , das ähnlich wie die Sozialhilfe funktionieren soll.
-
Gemeinsam einfach machen - Alltagssprache
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/Stellungnahme_NITSA_ForseA_MmB.html
Alltagssprache
-
§ 2 SGB V Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=2
(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet
-
Legt die Regierung behinderte Menschen in Ketten? | Perspective Daily
https://perspective-daily.de/article/128/
Keine Beschreibung vorhanden.