192 Ergebnisse für: gutglã¤ubiger
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§ 398 BGB Abtretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/398.html
1 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2 Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der...
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§ 270 BGB Zahlungsort - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/270.html
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im...
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§ 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/203.html
1 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung...
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§ 398 BGB Abtretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html
1 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2 Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der...
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§ 51 InsO Sonstige Absonderungsberechtigte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/51.html
Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich: 1. Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein...
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§ 1213 BGB Nutzungspfand - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1213.html
(1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur...
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§ 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1282.html
(1) 1 Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur...
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§ 1216 BGB Ersatz von Verwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1216.html
1 Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung...
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§ 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/203.html
1 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...