119 Ergebnisse für: jarbschg
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§ 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174
(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder
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§ 176a StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176a
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig
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WB-Befugnisse - Ärztekammer Sachsen-Anhalt
http://www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/wb-befugnisse/
Sie möchten eine Weiterbildung antreten und suchen den geeigneten Weiterbildungsbefugten? Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Weiterbildungsbefugten in Sachsen-Anhalt.
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§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu
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Versetzte Arbeitszeit: Arbeitsblöcke steigern Flexibilität
https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitmodelle-im-ueberblick/versetzte-arbeitszeiten/?L=0
Mit versetzten Arbeitszeiten lassen sich Betriebszeiten ausweiten und der Personalbedarf variieren. Eine Variante hiervon ist die Wahlarbeitszeit.
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Demokratie im Betrieb
http://www.sap.igm.de/demokratie/inhalt.html
Betriebliche Mitbestimmung - Zeichen eines guten Unternehmens
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§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=184b
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11
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Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+868&a=3
(1) In § 101 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird vor dem
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Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+868&a=3
(1) In § 101 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird vor dem