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Modernisierungsgesetzes105 Ergebnisse für: modernisierungsgesetz
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Beschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare verfassungsgemäß
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20070228_1bvl000503.html
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Bundesärztekammer - Glossar zur Telematik im Gesundheitswesen
https://web.archive.org/web/20120119143150/http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.134.3418
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§ 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=75
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden
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§ 18 SGB IV Bezugsgröße Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=18
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen
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L 5 KR 260/16 · LSG FSB · Urteil vom 27.06.2017 · rechtskräftig
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194593&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Qualität, Qualitätsmängel und Qualitätssicherung | bpb
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72783/qualitaet?p=all
Angesichts ärztlicher Qualifikationsmängel und der Intransparenz des Arzneimittelmarktes wundert es nicht, dass die ärztlichen Verordnungsentscheidungen bei einem relevanten Anteil der Behandlungsfälle nicht angemessen sind.
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§ 89 SGB V Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=89
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die
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§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KVLG%2B1989&a=2
(1) In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig 1. Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht (landwirtschaftliche Unternehmer), deren
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§ 73 SGB V Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=73
(1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere 1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten
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§ 91 SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=91
(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden einen Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig. Er wird durch den