102 Ergebnisse für: patentanwaltsordnung
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§ 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_vi&a=6
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden
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§ 26 InsO Abweisung mangels Masse Insolvenzordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsO&a=26
(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender
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Artikel 1 SyndAnwNRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2517&a=1
Die Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 139 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie
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§ 882b ZPO Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=882b
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen, 1. deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat; 2. deren Eintragung die
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Artikel 1 SyndAnwNRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2517&a=1
Die Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 139 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie
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§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Steuerberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StBerG&a=3
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
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1. BMJBBG Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Erstes+Gesetz+%C3%BCber+die+Bereinigung+von+Bundesrecht+im+Zust%C3%A4ndigkeitsbereich+des+Bundesmi
1. BMJBBG Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
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1. BMJBBG Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Erstes+Gesetz+%C3%BCber+die+Bereinigung+von+Bundesrecht+im+Zust%C3%A4ndigkeitsbereich+des+Bundesministeriums+der+Justiz&f=1
1. BMJBBG Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz