180 Ergebnisse für: pfandglã¤ubiger
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§ 808 BGB Namenspapiere mit Inhaberklausel - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/808.html
(1) 1 Wird eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, dass die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber...
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§ 356 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/356.html
(1) Wird eine Forderung, die durch Pfand, Bürgschaft oder in anderer Weise gesichert ist, in die laufende Rechnung aufgenommen, so wird der Gläubiger durch...
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§ 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/364.html
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt. (2) Ãbernimmt der Schuldner zum...
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§ 398 BGB Abtretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/398.html
1 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2 Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der...
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§ 270 BGB Zahlungsort - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/270.html
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im...
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§ 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/203.html
1 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung...
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§ 398 BGB Abtretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html
1 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2 Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der...
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§ 51 InsO Sonstige Absonderungsberechtigte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/51.html
Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich: 1. Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein...
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§ 933 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/933.html
Gehört eine nach § 930 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem VeräuÃerer übergeben wird, es sei...
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§ 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/203.html
1 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung...