2,075 Ergebnisse für: schwerbehinderte
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Veranstaltungen in der Region um Nürnberg
http://www.90.de
Aktuelle Konzerte, Auftritte, Ausstellungen und mehr in Ihrer Umgebung. Finden Sie verschiedene Events mit der sich die Freizeit gut verplanen lässt.
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§ 159 SGB IX Mehrfachanrechnung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=159
(1) Die Bundesagentur für Arbeit kann die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, besonders eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 155 Absatz 1 auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz, höchstens drei Pflichtarbeitsplätze
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§ 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=215
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung
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Fassung § 81 SGB IX a.F. bis 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B17.08.2006&a=81
Text § 81 SGB IX a.F. in der Fassung vom 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
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§ 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=215
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung
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Ticketübersicht - DVB | Dresdner Verkehrsbetriebe AG
http://www.dvb.de/de/Tickets-Tarife/TouristenTickets/
Welches Ticket ist das Richtige? Die Ticketarten - da ist für jeden etwas dabei.
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SEMINAR-KARLSRUHE-PFS1 - Startseite
http://www.pfs-ka.de/
Startseite PFS Karlsruhe Abteilung I musisch-technische Fachlehrer
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KraftStG 2002 - Kraftfahrzeugsteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 229 SGB IX Persönliche Voraussetzungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=229
(1) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der
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§ 236a SGB 6 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html
Keine Beschreibung vorhanden.