16 Ergebnisse für: ändv
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UVAV Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung&f=1
UVAV Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
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§ 22 SGB IX Aufgaben Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2001+I+1046&a=22
(1) Gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten nach § 60 Beratung und Unterstützung an. Die Beratung
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§ 162 SGB III Teilarbeitslosengeld Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=162
(1) Anspruch auf Teilarbeitslosengeld hat, wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 1. teilarbeitslos ist, 2. sich teilarbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt hat. (2) Für das Teilarbeitslosengeld
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BMEL - Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums - Anhörung und Stellungnahmen zur Novellierung des nationalen Tabakrechts
https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/Novellierung_nat_Tabakrecht.html
Das Tabakrecht in Deutschland wird novelliert: Das Vorläufige Tabakgesetz, die Tabakprodukt-Verordnung und die Tabak-Verordnung werden durch ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung abgelöst. Damit werden die Vorgaben der…
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§ 13 SGB V Kostenerstattung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=13
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. (2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen.
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§ 39a SGB V Stationäre und ambulante Hospizleistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=39a
(1) Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge nach Satz 4 Anspruch auf einen Zuschuß zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische
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§ 20i SGB V Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Sozialgesetzbuch (SGB)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a149587.htm
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes, dies gilt unabhängig davon, ob sie auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger haben. Satz 1 gilt
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§ 295 SGB V Abrechnung ärztlicher Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=295
(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, 1. in dem Abschnitt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den die Krankenkasse erhält, die Diagnosen, 2. in den Abrechnungsunterlagen
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§ 23 SGB V Medizinische Vorsorgeleistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=23
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit
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§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=193
(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt