2 Ergebnisse für: ḥalāl

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/islam-lexikon/21663/speisegesetze

    Teilbereich des islam. Rechts. Im Koran wird der Genuss von Schweinefleisch, von Blut und daher auch von Fleisch nicht geschächteter Tiere verboten (Suren 2:173, 5:3, 6:145 und 16:115). Das Fleisch ist zum Verzehr erlaubt (arab. ḥalāl, türk. helal),

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    http://madrasah.de/leseecke/rechtsthemen/%E1%B8%A5anaf%C4%AB/das-fiqh-der-erlaubten-und-verbotenen-tiere

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