2 Ergebnisse für: 0,0275
-
BMF - Kraftfahrzeugsteuer
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/kraftfahrzeugsteuer.html
Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Diese ist beim jeweils örtlich zuständigen Wohnsitz- oder Betriebsfinanzamt zu entrichten.
-
RIS - Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004742
Keine Beschreibung vorhanden.