35 Ergebnisse für: 01.02.1978
-
Historisches Archiv
https://web.archive.org/web/20140727234843/http://www.abendblatt.de/archiv/article.php?xmlurl=/ha/1978/xml/19780201xml/habxml780
Historisches Archiv
-
Historisches Archiv
https://web.archive.org/web/20140727234843/http://www.abendblatt.de/archiv/article.php?xmlurl=/ha/1978/xml/19780201xml/habxml780103_3564.xml
Historisches Archiv
-
LT-Biografie
https://www.hdbg.de/parlament/content/persDetail.php?id=4256
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4 WSG Unterkunft Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=4
Die Unterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt. Ein Entgelt für die Inanspruchnahme anderer Unterkunft wird nicht gezahlt. Die Abfindung nach den reisekostenrechtlichen Vorschriften wird hierdurch nicht berührt.
-
-
-
§ 5 WSG Dienstbekleidung Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=5
Dienstbekleidung und Ausrüstung werden unentgeltlich bereitgestellt.
-
§ 6 WSG Heilfürsorge Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=6
Den Soldaten wird unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gewährt. § 69a des Bundesbesoldungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Bei Wehrdienst nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes von bis zu sechs Monaten
-
§ 8g WSG Besondere Vergütung Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8g
(1) Soldaten erhalten als Ausgleich für die mit bestimmten Tätigkeiten oder Verwendungen verbundenen Belastungen eine besondere Vergütung nach Maßgabe der Anlage 2. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht mit der tatsächlichen
-
DEUTSCHE BANK SKYLINERS: Team 07/08
http://wayback.archive.org/web/20080423002504/http://www.deutsche-bank-skyliners.de/team0.html
Keine Beschreibung vorhanden.