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§ 997 BGB Wegnahmerecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/997.html
(1) 1 Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen. 2 Die Vorschrift...
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Q Bild-, Foto- und Filmbestände (ab 1509) - StAB - docuteam webgate
https://baden.docuteam.ch/de/units/11-q-bild-foto-und-filmbestande-ab-1509/gallery?page=1&per_page=250&utf16=%E2%9C%93
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