32 Ergebnisse für: 02.03.1974
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Christine Baitinger - Schiedsrichterinnenprofil - DFB Datencenter
https://datencenter.dfb.de/profil/50857
Christine Baitinger (02.03.1974), Schiedsrichterin. Anzahl der Spiele in den wichtigsten deutschen Ligen, Schiedsrichterzulassungen und -auszeichnungen.
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Gerald Schwierske - Spielerprofil - DFB Datencenter
https://datencenter.dfb.de/profil/282985
Gerald Schwierske (15.09.1950), Spieler: 19 Spiele, 10 gewonnen, 3 unentschieden, 6 verloren. Vereinshistorie und Leistungsdaten in deutschen National- und Ligamannschaften.
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Ulrich Rothe - Spielerprofil - DFB Datencenter
https://datencenter.dfb.de/profil/284660
Ulrich Rothe (19.07.1945), Spieler: 137 Spiele, 35 gewonnen, 44 unentschieden, 58 verloren. Vereinshistorie und Leistungsdaten in deutschen National- und Ligamannschaften.
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§ 32 OWiG Ruhen der Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=32
(1) Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag oder Ermächtigung fehlen. (2) Ist vor
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Artikel 297 EGStGB Verbot der Prostitution Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGStGB&a=297
(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes 1. für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern, 2. für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder
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*** Bernd Clüver´s Homepage ***
http://www.berndcluever.de/stationen/auszeichnungen.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ante Razov
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/ante-razov
Ante Razov - Los Angeles FC, Los Angeles Galaxy, Seattle Sounders, CD Chivas, MetroStars, Columbus Crew, Chicago Fire, Racing Ferrol
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§ 34 OWiG Vollstreckungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=34
(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, 2. drei
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§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=31
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz
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§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=31
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz