261 Ergebnisse für: 02.08.1981
-
Harmloser Anfang | filmportal.de
http://www.filmportal.de/film/harmloser-anfang_e83b01a20bcd42bca1590ed155455d77
filmportal.de - die führende Plattform für umfassende und zuverlässige Informationen zu allen deutschen Kinofilmen - von den Anfängen bis heute. filmportal.de - a leading platform for comprehensive, certified and reliable information on all German cinama…
-
LT-Biografie
https://www.hdbg.de/parlament/content/persDetail.php?id=4104
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 23 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=23
Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25).
-
§ 29 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=29
Die zur Abgabe Verpflichteten haben der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Rentenversicherung auf Verlangen über alle für die Feststellung der Abgabepflicht, der Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der
-
§ 2 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=2
Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist
-
OFDb - Balduin, der Trockenschwimmer (1968)
https://ssl.ofdb.de/film/5494,
Von Robert Dhéry. Mit Louis de Funès, Andréa Parisy, Franco Fabrizi, Michèle Alexandre, Nicole Vervil und Robert Rollis.
-
DEUTSCHE BANK SKYLINERS: Team 07/08
http://wayback.archive.org/web/20080423002504/http://www.deutsche-bank-skyliners.de/team0.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 28 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=28
Die zur Abgabe Verpflichteten haben fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte im Sinne des § 25 zu führen. Dabei müssen das Zustandekommen der daraus abgeleiteten Meldungen nach § 27 und der Zusammenhang mit den zugrunde
-
§ 24 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=24
(1) Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt 1. Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste), 2. Theater (ausgenommen Filmtheater),
-
§ 27 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=27
(1) Der zur Abgabe Verpflichtete hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 ergebenden Beträge zu melden. Für die Meldung ist ein