29 Ergebnisse für: 05.04.1965
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PBuB 2.0 erweiterte Suche - Institut für Niederdeutsche Sprache
http://www.ins-bremen.de/nc/de/recherche/pbub-20/pbub-20-erweiterte-suche.html?tx_inspbub_pi2%5Baction%5D=show&tx_inspbub_pi2%5Bcontroller%5D=Person&tx_inspbub_pi2%5BpersonUid%5D=1218
Das Institut für niederdeutsche Sprache (INS) dient dem Erhalt und der Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch
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Jacobi, Erwin (1884-1965) [HistVV]
http://histvv.uni-leipzig.de/dozenten/jacobi_e.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Aykut Kocaman
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/aykut-kocaman
Aykut Kocaman - Atiker Konyaspor, Fenerbahçe, Ankaraspor, Konyaspor, Malatyaspor, Istanbulspor, Sakaryaspor
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LWL | Günther Wrede - Historische Kommission für Westfalen
https://www.historische-kommission.lwl.org/de/die-kommission/ehemalige-mitglieder/ehemalige-mitglieder-buchstabe-w/guenther-wrede/
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Stadt Münster: Vermessungs- und Katasteramt - StraÃennamen in Münster Hötteweg
http://www.stadt-muenster.de/ms/strassennamen/hoetteweg.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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LWL | Günther Wrede - Historische Kommission für Westfalen
https://www.historische-kommission.lwl.org/de/die-kommission/ehemalige-mitglieder/ehemalige-mitglieder-buchstabe-w/guenther-wred
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Professorenkatalog der Universität Leipzig - Die Professoren-Datenbank für Leipzig
http://research.uni-leipzig.de/catalogus-professorum-lipsiensium/leipzig/Jacobi_69
Der Professorenkatalog der Universität Leipzig ist eine Professoren-Datenbank in der die Biogramme von einem Großteil der Professoren gespeichert sind, die in Leipzig gelehrt haben.
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§ 3 VAG Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=3
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen nicht 1. Personenvereinigungen, die ihren Mitgliedern, ohne dass diese einen Rechtsanspruch haben, Unterstützungen gewähren, insbesondere die Unterstützungseinrichtungen und
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§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=839
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann
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§§ 8, 8a PflVG Pflichtversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PflVG&a=8,8a
§§ 8, 8a PflVG Pflichtversicherungsgesetz