57 Ergebnisse für: 06.09.1965
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§ 1 AktG Wesen der Aktiengesellschaft Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=1
(1) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. (2) Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes
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Bibliothekskatalog - Vollanzeige Systematik
http://alephino.documentaarchiv.de/alipac/EIMRDLLSUNYJKDYNRIIJ-00019/sysfull?BASE=B-ART&IDN=000007725
Bibliothek Library Literatur Bibliography OPAC
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Wappenrolle Schleswig-Holstein
http://efi2.schleswig-holstein.de/wr/wr.asp?Aktion=Datenblatt&ID=327
Keine Beschreibung vorhanden.
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Zur Familiengeschichte der von Rauchhaupt
http://www.von-rauchhaupt.de/FrmTreeNew.php?this_pers_id=486&detaillvl=4&fullTree=0
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 424 BGB Wirkung des Gläubigerverzugs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=424
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.
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§ 423 BGB Wirkung des Erlasses Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=423
Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.
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§§ 113, 114 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=113,114
§§ 113, 114 AktG Aktiengesetz
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§ 422 BGB Wirkung der Erfüllung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=422
(1) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt von der Leistung an Erfüllungs statt, der Hinterlegung und der Aufrechnung. (2) Eine Forderung, die einem Gesamtschuldner zusteht,
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Holger Fandrich
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/holger-fandrich
Holger Fandrich - Energie Cottbus, 1. FC Union Berlin, BSG Energie Cottbus, BFC Dynamo