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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 UF 172/10 - openJur
https://openjur.de/u/335548.html
1. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers für einen Minderjährigen nach § 1909 Abs.1 BGB setzt ein Bedürfnis voraus, das durch einen gegenwärtigen konkreten Anlass begründet sein muss. Daran fehlt es ...