24 Ergebnisse für: 07.09.1966
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UEFA EURO 1968 - Geschichte - Niederlande-Ungarn – UEFA.com
http://de.uefa.com/uefaeuro/season=1968/matches/round=178/match=3881/index.html
Europas Fußball-Website - uefa.com - ist die offizielle Website der UEFA (Europäische Fußball-Union), dem Dachverband des Fußballs in Europa. Die UEFA organisiert einige der berühmtesten and prestigeträchtigsten Fußball-Wettbewerbe auf dem europäischen…
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§ 44 PAO Handakten Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAO&a=44
(1) Der Patentanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. Er hat die Handakten für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt
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§ 8 PAO Prüfung Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAO&a=8
Die erforderlichen Rechtskenntnisse sind durch eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission (§ 9) nachzuweisen. Die Prüfung ist besonders auch darauf zu richten, ob die Bewerberin oder der Bewerber die
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§ 6 PAO Technische Befähigung Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAO&a=6
(1) Die technische Befähigung hat erworben, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes sich als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und dieses Studium
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§ 8 PartGG Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PartGG&a=8
(1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 129 und 130 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. (2) Waren nur einzelne
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PAO Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Patentanwaltsordnung&f=1
PAO Patentanwaltsordnung
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§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=278
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine
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§ 78 StGB Verjährungsfrist Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=78
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht. (3) Soweit die Verfolgung
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§ 110 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=110
(1) Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht für einen Vermögensschaden, der durch eine Verfolgungsmaßnahme im Bußgeldverfahren verursacht worden ist (§ 8 des Gesetzes über die Entschädigung für