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§ 324 BGB Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/324.html
Verletzt der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, so kann der Gläubiger zurücktreten, wenn ihm ein Festhalten am...