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§ 315e StGB Schienenbahnen im StraÃenverkehr - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/315e.html
Soweit Schienenbahnen am StraÃenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des StraÃenverkehrs (§§ 315b und 315c ) anzuwenden. Fassung...