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§ 34 StVO Unfall - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, 1. unverzüglich zu halten, 2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich...
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§ 34 StVO Unfall - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/Stvo/34.html
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, 1. unverzüglich zu halten, 2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich...